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Die Eu Bewertet Die Sicherheit Von Phospholipase A10, Die Vom Transgenen Streptomyces-viasura-stamm As-2 Produziert Wird
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Die EU bewertet die Sicherheit von Phospholipase A10, die vom transgenen Streptomyces-Viasura-Stamm AS-2 produziert wird

foodmate 2023-02-13 14:06:36

Am Februar 2023, 2, gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung eines Lebensmittelenzyms Phospholipase A1 ab.

 
Dieses Lebensmittelenzym wird aus dem gentechnisch veränderten Streptomyces-viasura-Stamm AS-10 hergestellt und ist für die Eierverarbeitung, Backprozesse, Entschleimung von Fetten und Ölen sowie die Milchverarbeitung zur Herstellung von Käse bestimmt.
 
Nach der Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass das Risiko allergischer Reaktionen und induzierter Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition unter den vorgesehenen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Auftretens jedoch gering war. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten gelangt das Gremium zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen kein Sicherheitsproblem darstellt. Einige der Originalartikel sind unten aufgeführt:
 
Das Lebensmittelenzym Phospholipase A2 (Phosphatidylcholin-2-Acylhydrolase EC 3.1.1.4) wird mit dem gentechnisch veränderten Streptomyces violaceoruber Stamm AS-10 der Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Nahrungsenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll in vier Lebensmittelherstellungsprozessen verwendet werden, d. H. Eierverarbeitung, Backprozesse, Entschleimung von Fetten und Ölen und Milchverarbeitung für die Käseherstellung. Da bei der Entschleimung von Fetten und Ölen Restmengen an gesamten organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition für die übrigen drei Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym TOS wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,41 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde mittels einer 90-tägigen Studie zur oralen Toxizität bei wiederholter Verabreichung an Ratten beurteilt. Das Gremium stellte einen Wert ohne beobachtete unerwünschte Wirkung von 191,2 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der getesteten mittleren Dosis, fest, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von über 460 führt. Es wurde nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen gesucht und keine Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Sensibilisierung und Auslösungsreaktion durch ernährungsbedingte Exposition unter den beabsichtigten Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Auftretens jedoch als gering angesehen wird. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten gelangte das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
Haftungsausschluss: ECHEMI behält sich das Recht der endgültigen Erklärung und Revision aller Informationen vor.

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